Umgangsrecht

Umgangsrecht ist das Recht des Elternteils und des Kindes auf gegenseitigen Umgang. Neben dem Recht auf Umgang mit den biologischen Eltern hat das Kind auch Anspruch auf Umgang mit den Großeltern oder weiteren ihm vertrauten Personen. 

Die Eltern tragen Sorge um die persönlichen Angelegenheiten des Kindes, wie Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Religionszugehörigkeit, Vertreten der Rechtsansprüche des Kindes sowie um die wirtschaftlichen oder finanziellen Angelegenheiten (Taschengeld, Schenkung, Vermächtnis, Sparbuch).

Zieht der betreuende Elternteil mit dem Kind ins Ausland, erweist sich das Umgangsrecht oft als unmöglich. Zunächst ist dabei zu berücksichtigen, dass das Sorgerecht eine deutlich stärkere Rechtsposition einräumt als das bloße Umgangsrecht. Die dadurch bedingten Nachteile müsse der umgangsberechtigte Elternteil im Interesse des Kindes hinnehmen. 

Der Bundesgerichtshof stellt in Auswanderungsfällen auf folgende Aspekte ab:

  • Bindungsstärke des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil
  • Bindungskontinuität
  • Kontinuität des Verwandten- und Freundeskreises am bisherigen Wohnort
  • Erziehungseignung des umgangsberechtigten Elternteils

In einer Konfliktsituation wird versucht eine außergerichtliche Schlichtung des Konfliktes durch Mediation zu erzielen. Bei der Mediation steht das Kindeswohl an erster Stelle, deswegen werden die Parteien zu Kompromissbereitschaft aufgefordert und die zwischen ihnen vereinbarten Bestimmungen werden schriftlich und rechtsverbindlich festgehalten.