Forderungsabwehr/Inkasso und Forderungsmanagement

  • Abwehr unrechtmäßiger Forderungen von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten
  • Inkassotätigkeit
  • Mahnverfahren

Forderungseinziehung

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Forderungen in Form nicht bezahlter Rechnungen geltend zu machen und ggf. gerichtlich durchzusetzen. 

Dabei gehen wir wie folgt vor: 

Sobald uns die Rechnungen nebst Ihrer Vollmacht vorliegen, fordern wir den Schuldner außergerichtlich zur Zahlung auf. Danach eröffnen sich folgende Möglichkeiten

  1. Der Schuldner zahlt im Ganzen oder in Raten. Wir leiten das Fremdgeld nach Abzug unserer Kostennote an Sie weiter. 
  2. Der Schuldner zahlt nicht. Wir leiten das Mahnverfahren ein.

Mahnverfahren

Nachdem der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt wird, ergeben sich folgende Möglichkeiten: 

  1. Der Schuldner zahlt im Ganzen oder in Raten. Wir leiten das Fremdgeld nach Abzug unserer Kostennote an Sie weiter. 
  2. Der Schuldner zahlt nicht und legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage beraten wir Sie, wie die Erfolgsaussichten eines streitigen Verfahrens sind. 
  3. Der Schuldner reagiert auf den Mahnbescheid nicht. Wir beantragen ohne weitere Benachrichtigung den Vollstreckungsbescheid, aus dem die Vollstreckung betrieben werden kann. 

Vollstreckungsverfahren: 

Mit einer Vollstreckungsandrohung geben wir dem Schuldner zunächst die Möglichkeit, die titulierte Forderung zu bezahlen. Bleibt die Zahlung aus, so beauftragen wir einen Gerichtvollzieher mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung.

Die gängigsten Druckmittel, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, sind: 

  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, sofern der Arbeitgeber oder das Konto des Schuldners bekannt sind.
  • Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse – nötigenfalls gegen Erlass eines Haftbefehls

Sollten Sie bereits im Besitz eines Urteils oder sonstiger Vollstreckungstitel sein, so können wir die Zwangsvollstreckung direkt einleiten, ohne das Mahnverfahren durchführen zu müssen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Vollstreckungstitel handelt.