Schadensregulierung

Verkehrsunfall- Schadensregulierung

Verkehrsunfälle im Straßenverkehr passieren schnell und häufig. Durch Unachtsamkeit oder ganz unverschuldet kann man darin verwickelt werden. Das ist sehr unangenehm, vor allem, wenn es in einem anderen Land, mit anderer Sprache und anderem Rechtssystem passiert. In der deutsch-polnischen Grenzregion ist dieses Szenario nicht selten. Doch es gilt immer, was wir in der Fahrschule gelernt haben: Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle und helfen Sie Verletzen. Wenn das erledigt ist, können Sie an die spätere Schadensregulierung denken. Tauschen Sie mit dem anderen Geschädigten und möglichen Zeugen Ihre Daten aus und machen Sie Fotos vom Unfallort. Auf diese Weise lässt sich später der Unfallhergang darstellen, um die Haftungsfrage zu klären. Zudem rate ich Ihnen bei einem Unfall im Ausland die Polizei zu verständigen. 

Wenn der erste Schreck verdaut ist, beginnt die Schadensregulierung. Ich rate Ihnen generell davon ab, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Bei der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung können wichtige Schadensposten vergessen oder unrechtmäßig abgelehnt werden. Kaum eine Versicherung zahlt freiwillig. Hinzu kommt häufig noch die Sprachbarriere. Als Rechtsanwalt verfüge ich über die nötigen rechtlichen und sprachlichen Kenntnisse, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. 

Ablauf der Schadensregulierung

Bei internationalen Sachverhalten sind zunächst folgende Fragen zu beachten: 

Welches Recht ist anzuwenden?

Welches Recht gilt, ist im deutschen EGBGB und im polnischen IPRG geregelt. Danach ist grundsätzlich das Recht des Staates anzuwenden, in dem es zu dem Unfall kam. Wenn allerdings alle Unfallbeteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im gleichen Staat (EGBGB) bzw. ihr Kfz im gleichen Staat registriert (poln. IPRG) haben, gilt das Recht dieses Staates. 

Beispiel: Schadensersatzansprüche aus einem Unfall zwischen zwei Polen in Deutschland sind nach polnischem Recht zu beurteilen. War auch ein Deutscher beteiligt, gilt deutsches Recht.

Wo kann man klagen?

Die europäische Brüssel-Ia-Verordnung regelt, dass vor den Gerichten des Staates geklagt werden kann, in dem der Unfall passiert ist oder in dem der Schädiger seinen Wohnsitz hat. Die Versicherung des Schädigers kann auch im Heimatstaat des Geschädigten verklagt werden. 

Beispiel: Ein polnischer Schädiger kann nach einem Unfall in Polen nur in Polen verklagt werden, seine Versicherung auch in Deutschland. Zwei Deutsche, die in Polen einen Unfall hatten, können sowohl in Polen, als auch in Deutschland vor Gericht ziehen. 

Ablauf

Wenn diese Fragen geklärt sind, gestaltet sich der Ablauf der Schadensregulierung wie folgt: Der erlittene Schaden muss der eigenen und der gegnerischen Versicherung gemeldet werden. Gegebenenfalls ist ein Sachverständigengutachten einzuholen. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgreich, kommt der Rechtsweg in Betracht. Insbesondere zu den letztgenannten Punkten (Sachverständigengutachten, Reparatur des Kfz: wann und wo?, Klage?), lege ich Ihnen eine anwaltliche Beratung ans Herz. 

Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen

Neben einigen Ähnlichkeiten gibt es auch große Unterschiede zwischen der deutschen und der polnischen Rechtsordnung. In Polen wird die Schuldfrage von der Polizei oft bereits am Unfallort entschieden und eine Geldbuße verhängt, die oft auch sofort zu zahlen ist. Gegen diese Entscheidung muss man innerhalb von 7 Tagen gerichtlich vorgehen, um negative Konsequenzen für die Schadensregulierung zu vermeiden. Daneben ist besonders darauf hinzuweisen, dass vorgerichtliche Anwaltskosten nur nach deutschem Recht erstattungsfähig sind.