Strafbefehl

Wird gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, hat er die gleiche Wirkung, wie ein rechtskräftiges Urteil. Durch einen Einspruch bekommt man die Möglichkeit, das Gericht von seiner Unschuld oder geringeren Schuld zu überzeugen. 

Selbst wenn eine Verurteilung aufgrund der Beweislage sicher erscheint, kann es in vielerlei Fällen Sinn machen, isoliert gegen die Tagessatzhöhe einer Geldstrafe vorzugehen. Diese richtet sich nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, die das Gericht oft nicht genau kennt und zu Ihren Ungunsten schätzt. Ein beschränkter Einspruch auf die Tagessatzhöhe kann in so einem Fall zu einer erheblichen Reduzierung der Geldstrafe führen, ohne dass der Beschuldigte zur mündlichen Verhandlung erscheinen muss.  Der Einspruch gegen einen Strafbefehl lohnt sich also auch, wenn die Schuld selbst feststeht. Er muss jedoch schnell eingelegt werden. Ab Zustellung des Strafbefehls ist dafür nur 2 Wochen Zeit. 

Ist diese Frist verstrichen, ist der Strafbefehl unanfechtbar und steht einem rechtskräftigem Urteil gleich. Sollten Sie jedoch glaubhaft machen können, dass die Fristversäumnis unverschuldet war, kann ich für Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. 

Ich unterstützte Sie, indem ich: 

  • Einspruch einlege 
  • Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränke
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantrage